Achtung Brutzeit !

Brutzeit in den Ländern i.d.R. vom 01.April bis Mitte Juli, in einigen Länder schon ab 01.März
Leinenpflicht gemäß den HundeVO der Länder. Für Hessen bedeutet das:
Über das ganze Jahr gilt eine generelle Leinenpflicht auf öffentlichen Versammlungen, in Aufzügen, auf Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen sowie in Gaststätten und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Leine darf dabei maximal zwei Meter lang sein. Das regelt die hessische Hundeverordnung.
Diese ermöglicht es den Gemeinden darüber hinaus eigene Flächen zu bestimmen, in denen Hunde angeleint werden müssen. Verstößt ein Hundehalter gegen diese Regeln, drohen ihm Bußgelder in unterschiedlicher Höhe. In Frankfurt liegt dieses bei 75 Euro plus Auslagen. In Einzelfällen kann das Bußgeld aber auch deutlich höher ausfallen. Allgemein gilt immer: Das Herrchen muss seinen Hund im Griff haben und auf andere Rücksicht nehmen.

In Frankfurt gibt es extra Hundeauslaufflächen, auf denen die Hunde ohne Leine toben können. Um die Bürger zu informieren, hat die Stadt einen Infoflyer herausgegeben. Eine Liste der Hundeauslaufflächen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Frankfurt. Doch selbst dort gilt: Hunde müssen in Rufweite bleiben, damit sie nicht etwa Joggern hinterherrennen. Die Brut- und Setzzeit ist in Frankfurt vom 15. März bis zum 15. Juli. Dann müssen Hund und Herrchen vor allem in den gekennzeichneten Naturschutzgebieten besonders Rücksicht nehmen.

Beitragsbild von Walter Frehner from Pixabay


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