Unabhängig von der Frage ob eine Hundehaftpflichtversicherung sinnvoll ist, ist die Regelung hierzu in den einzelnen Bundesländern durchaus unterschiedlich. In manchen Bundesländern besteht eine generelle Versicherungspflicht, in manchen Bundesändern gilt eine Versicherungspflicht nur für gefährliche Hunderassen.
Für Hessen gilt eine Versicherungspflicht lediglich für gefährliche Hunderassen. Alle anderen Hunderassen und Kreuzungen sind, in Hessen, von einer Versicherungspflicht befreit. Betrachtet man allerdings die Rechtslage ist der Abschluß einer Hundehaftpflichtversicherung dringend anzuraten.
In § 833 BGB ist die Haftung des Tierhalters geregelt. Was sich auf den ersten Blick unspektakulär liest hat aber erhebliche rechtliche Konsequenzen. Mit der Tierhalterhaftung ist eine Spezialform der Gefährdungshaftung bezeichnet, nach der im deutschen Schuldrecht den Tierhalter grundsätzlich für die Schäden haftbar gemacht werden kann, die das Tier anrichtet. Die Haftung nach § 833 Satz 1 BGB greift ausdrücklich auch ohne Verschulden des Halters ein.
Gefährdungshaftung und Hundehaltung
Der zugrundeliegende Gedanke bei der Gefährdungshaftung ist, dass derjenige, welcher für die Allgemeinheit eine besondere (aber erlaubte) Gefahrenlage schafft, einer verschärften Haftung unterliegt. Auf den Tierhalter von Hunden bezogen erlaubt der Staat grundsätzlich zunächst einmal das private Halten von Hunden (sogenanntes “Luxustier” im Gegensatz zum “Nutztier”), regelt aber im Gesetz, dass man nicht nur dann haftet wenn man Schuld hat (Verschuldenshaftung – § 823 Schadensersatzpflicht), sondern auch verschuldensunabhängig aufgrund der Haltung eines Tieres mit Gefahrenpotenzial für andere Menschen (Gefährdungshaftung – § 833 Haftung des Tierhalters).
Dem Halter eines Hundes nützt es demzufolge aufgrund der Gefährdungshaftung nichts, wenn er seine Unschuld nachweist. Er haftet in der Regel trotzdem für seinen Hund
so teuer kann es ohne Hundehaftpflicht werden (geschätzte Kosten)
Behandlungskosten für eine Bissverletzung: ca. 3.000 Euro
Behandlung einer Bisswunde an einem fremden Hund: ca. 800 Euro
Sturz mit dem Fahrrad mit Knochenbrüchen: ca. 8.000 Euro
Ersatz für eine kaputte Brille: ca. 500 Euro
Ersatz für ein kaputtes Smartphone: ca. 200 Euro
Schäden an Möbelstücken: z. B. für ein Sofa ca. 1.000 Euro
Kfz-Schaden wegen Verkehrsunfall: ca. 2.000 Euro
Lackschäden am Auto: ca. 1.000 Euro
Wie hoch der Schaden letztendlich ausfällt hängt vom Einzelfall ab. Löst der Hund z.B einen Verkehrsunfall mit Personenschäden aus ist man sehr schnell im Kostenbereich der existenzgefährdend sein kann.
Eine Haftpflichtversicherung für den Hund ist also auch ohne Versicherungspflicht sinnvoll. Selbst der freundlichste und liebste Hund kann einen erheblichen Schaden verursachen.
Beitragsbild von Gerd Altmann from Pixabay
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